WRRL
Die in ganz Europa verbindlich geltende Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist von entscheidender Bedeutung für die Zukunft unserer Gewässer. Sie ist im Jahr 2000 in Kraft getreten und wurde 2002 in das deutsche Wasserhaushaltsgesetz und Anfang 2004 in das Bayerische Wassergesetz übernommen. Mit der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sollen Grundwasser, Fließgewässer, Seen und angrenzende Feuchtgebiete wieder “einen guten ökologischen und chemischen Zustand” erreichen, und zwar bis 2015. Als Referenz gilt die natürliche Vielfalt an Pflanzen und Tieren in den Gewässern, ihre unverfälschte Gestalt und Wasserführung und die natürliche Qualität des Oberflächen- und Grundwassers.
Nach der Wasserrahmenrichtlinie werden Gewässer nicht einzeln betrachtet, sondern im Rahmen von Flusseinzugsgebieten. Zu einer Flussgebietseinheit gehören die Wasserläufe von der Quelle bis zur Mündung und mit allen Landoberflächen und auch das verbundene Grundwassersystem. Alle Nutzungen und Eingriffe in Gewässer in einer Flussgebietseinheit werden in Bewirtschaftungsplänen erfasst. Ein Bewirtschaftungsplan beinhaltet unter anderem eine Beschreibung des gegenwärtigen Zustands des Flussgebietes und ein Maßnahmenprogramm, mit dem der “gute Zustand der Gewässer” erhalten bzw. erreicht werden soll.
Unsere Gewässer gehören zur Flussgebietseinheit Donau, darin zum Planungsraum Inn, darin zur Planungseinheit IN_PE06 – Oberer Inn/Tegernsee.
Auskunft zu jedem Gewässer gibt der Kartendienst Gewässerbewirtschaftung:
www.lfu.bayern.de/wasser/wrrl/kartendienst/index.htm
Allgemeine Informationen zur WRRL in Bayern:
www.wrrl.bayern.de
Informationen und Stellungnahmen von Verbänden zur WRRL:
www.bund-naturschutz.de/fakten/wasser/wasserrahmenrichtlinie.html