Anlass zum Zusammenschluss

Im Jahr 2010 stellten die Stadtwerke München Antrag zum Weiterbetrieb des Leitzachkraftwerks 1 für weitere 30 Jahre. Bereits seit 1913 wird bei Vagen aus Wasserkraft elektrischer Strom gewonnen. Dabei wird ein erheblicher Teil des Wassers aus den Flüssen Mangfall, Schlierach und Leitzach in den Seehamer See geleitet, der als Zwischenspeicher für den Betrieb der heutigen Pumpspeicherkraftwerke dient. Die Flüsse sind durch das fehlende Wasser in hohem Maße beeinträchtigt: Mit der Bewilligung des Weiterbetriebs wird über die Zukunft der Flüsse entschieden. In ihrem Antrag zum Weiterbetrieb des Leitzachkraftwerks 1 haben die Stadtwerke München allerdings die Flüsse ausgeklammert. Deshalb haben sich die Verbände im Jahr 2010 in der Mangfall-Allianz zusammengeschlossen und Stellungnahmen zu diesem Verfahren verfasst.

Zusammenfassung der Stellungnahmen

Die Verbände sind sich einig in der Forderung, dass die Wasserentnahme aus den Flüssen und die damit verbundenen negativen Auswirkungen im Verfahren berücksichtigt und bewertet werden müssen.

Der Antrag auf unveränderten Weiterbetrieb des Leitzachkraftswerks 1 auf weitere 30 Jahre wird daher abgelehnt. Der Beschränkung des Untersuchungsraumes auf Seehamer See mit den Triebleitungen, dem Kraftwerk und dem Unterbecken wird widersprochen. Die Auswirkungen des Kraftwerks betreffen die Flüsse Mangfall, Schlierach und Leitzach, da die Energieerzeugung auf der Wasserentnahme aus den Flüssen beruht. Der Seehamer See ist lediglich Zwischenspeicher. Mit dem Betrieb der Leitzachwerke hat sich eine nachteilige, anhaltende Beeinträchtigung für die Flüsse ergeben:

  • Fehlende Durchgängigkeit an den jeweiligen Ausleitungsbauwerken
  • Strukturdefizite und fehlende Lebensräume an der Mangfallausleitung zwischen Ausleitungsbauwerk und Thalham, sowie an der Schlierachausleitung
  • Trocken fallende Gewässersohle und Schlammbänke, verringerte Sohlumlagerung, reduzierte Lebensraumvielfalt, Verringerung des aquatischen Lebensraumes,
  • Lebensraumverschlechterung für aquatische Arten u.a. in den Ausleitungsstrecken
  • Erwärmung/ Temperaturdifferenz an der Wiedereinleitung
  • Auch Beeinträchtigung von Erholung, Wandern, Bootfahren

Nach Ansicht der Verbände steht der unveränderte Weiterbetrieb im Widerspruch zur europäischen Wasserrahmenrichtlinie, die für die Gewässer einen guten ökologischen Zustand fordert, sowie zum §33 des Wasserhaushaltsgesetzes, der die Mindestwasserführung regelt. Der Weiterbetrieb würde auch den Erhaltungszielen für die FFH-Gebiete Mangfalltal und Leitzachtal widersprechen, sowie der Bayerischen Biodiversitätsstrategie und auch der Alpenkonvention. Um den gewässer- und naturschutzrechtlichen Vorgaben gerecht zu werden, ist vor Erteilung einer Genehmigung eine gewässerökologische Studie nötig, um die notwendigen Restwassermengen und die wasserbaulichen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit und zur Beseitigung der weiteren Mängel zu ermitteln. Zur Verbesserung der Gewässerfunktion für die Fische wurden vom Kreisfischereiverein Bad Aibling bereits eine Fülle konkreter Vorschläge gemacht. Die Verbände fordern, nur eine auf 1-2 Jahre befristete Genehmigung zu erteilen, bis die geforderten gewässerökologische Untersuchungen vorliegen und danach ein erneutes Verfahren für das gesamte vom Kraftwerksbetrieb betroffene Gebiet durchzuführen.

Die Mangfall-Allianz ist nicht gegen den Weiterbetrieb des Leitzachkraftwerks. Aber die Ökonomie der Stromerzeugung darf nicht weiter zu Lasten der Ökologie der Gewässer gehen.